Herzlich Willkommen an unserer Schule!
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Sorgeberechtigte,
ab Donnerstag, d. 21.04.2022 treten neue Maßnahmen in Kraft.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung:
Testung
Die Testung erfolgt nur noch anlassbezogen. Das heißt, dass ein Test bedarfsorientiert lediglich bei Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik erfolgen wird.
Hierzu werden allen Personen, die der Testpflicht unterfallen, Selbsttests mitgegeben.
Es ist vorgesehen, die Testungen nicht mehr in den Schulen, sondern in der Häuslichkeit oder in Testzentren durchzuführen.
Mund-Nase-Bedeckung
Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hängt als „Hotspotregelung“ unmittelbar mit dem aktuellen Infektionsgeschehen zusammen.
Die Landkreise entscheiden. Besteht die Gefahr nicht, wird die entsprechende Verpflichtung entfallen.
Eigenverantwortung
Wer möchte, kann weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Vonseiten der Schule sollte darauf geachtet werden, dass weder in die eine noch in die andere Richtung eine Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht wird.